Ab dem 26. November 2015 ist für den Kauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln der „Pflanzenschutz-Sachkundeausweis“ notwendig.
Somit ist der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln für einen Händler nur erlaubt, wenn der Käufer die Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG oder eine Vollmacht zur Auslagerung von Pflanzenschutzarbeiten vorweisen kann.
Pflanzenschutz Sachkundenachweis <small>Vollmacht für Kauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln</small>
Relevante Informationen zum Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist in Österreich "Sachkunde" erforderlich. Mehr erfahren